AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Piepmatz

    • 1 Geltungsbereich

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Musikschule Piepmatz und ihren Kunden. Dies schließt auch kostenfreie Aktivitäten wie beispielsweise „Schnupperkurse“ oder „Tag der offenen Tür“ mit ein. Mit der Teilnahme an Aktivitäten der Musikschule Piepmatz hat der Kunde die Gültigkeit der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es wurde diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

    Von diesen AGBs abweichende Absprachen mit Lehrkräften – auch schriftliche – haben keine Gültigkeit.

     

    • 2 Kursprogramm

    Die Kurse sind halbjährlich organisiert: 1.HJ vom 01.09. bis zum Monatsletzten des Februars des Folgejahres und 2.HJ vom 01.03.-31.08..

     

    Ein Einstieg in laufende Kurse ist jederzeit möglich. Es gilt auch hier die Kursgebührenordnung gemäß §3.

     

    • 3 Vertragslaufzeit und Kursgebühren

    Das Vertragsverhältnis läuft über 12 Monate, also über zwei Halbjahreskurse beginnend ab 01.03. und 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres. Die gleichen Stichtage gelten für unterjährig einsteigende Kursteilnehmer. Die halbjährlichen Kurgebühren werden in monatlichen Raten gemäß der Kursgebührenordnung fällig. Der Beitrag ist, wie auf dem Anmeldeformular vermerkt, auf das angegebene Konto zu überweisen. Erst mit dem Eingang des Beitrags ist ein Platz im Kurs verbindlich reserviert. Bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt bestehen.

    In besonderen Ausnahmefällen und in Absprache mit der Musikschulleitung können Kursdauer und Gebühr abweichend gestaltet werden.

     

    • 4 Fehlzeiten der Teilnehmer

    Die Gebühr für versäumte Kurstage aufgrund von Fehlzeiten des Teilnehmers kann – auch anteilig – nicht erstattet werden.

     

    • 5 Ausfall der Lehrkraft

    Müssen Kurse abgesagt werden, e.g. wegen Krankheit der Lehrkraft, wird erst ab mehr als vier Kursstunden pro Schuljahr ein Nachholtermin bzw. ein finanzieller Ausgleich fällig. Die Musikschulleitung behält sich das Recht vor, für eine unbestimmte Zeit eine Lehrkraft als Vertretung zu benennen und einzusetzen.

     

    • 6 Leitungserbringung

    In der Regel findet der Unterricht als Präsenzunterricht in den Räumen der Musikschule statt. Alternativ hierzu kann der Unterricht durch den Einsatz digitaler Medien via Internet (Skype, Whats-App, Zoom, Microsoft Teams, Email oder Telefon) durchgeführt werden.

    Die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten im Rahmen dieses Unterrichts und der genutzten digitalen Medien werden bei Einhaltung der Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen gespeichert. Die Aufzeichnung und Weiterverbreitung des Unterrichts ist nicht gestattet.

     

    • 7 Kündigung

    Das Unterrichtsverhältnis kann mit einer Frist von zwei Monaten zum 28./29.02. und zum 31.08. eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

     

    • 8 Urheberrechtsschutz

    Aus urheberrechtlichen Gründen ist es den Kursteilnehmern nicht gestattet, während den Veranstaltungen zu fotografieren, zu filmen oder Musikstücke auf Band oder elektronisch mitzuschneiden.

     

    • 9 Haftung

    Die Haftung der Musikschule Piepmatz beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Musikschule vorliegt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Teilnehmer und Begleitpersonen, sowohl während der Kurse als auch auf dem Hin-und Rückweg zum Unterricht, wird nicht gehaftet. Die Eltern haften für Ihre Kinder.

    Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko der Lehrteilnehmer und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch Teilnehmer oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Teilnehmern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst.

    Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer wird von der Musikschule keine Haftung übernommen. 

    • 10 Kurse unter Beteiligung der Eltern oder von Eltern beauftragter Aufsichtsperson

    Die Anwesenheit eines Elternteils oder einer anderen, von den Eltern beauftragten, aufsichtspflichtigen Person während des Unterrichts in Eltern-Kind Kursen ist zwingend erforderlich. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Lehrkraft ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigenes Risiko.

    Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Musikschule Piepmatz oder ihrer Lehrkräfte beruhen.

    • 11 Kurse ohne Beteiligung der Eltern

    Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft beginnt und endet jeweils mit Anfang und Ende der Unterrichtseinheit.

     

    • 12 Datenschutz

    Fotos/Videos, die von den Teilnehmern oder etwaige Begleitpersonen in den Kursen gemacht werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet oder in sonstigen Medien ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Musikschulleitung erlaubt.

     

    • 13 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Klauseln dieser AGB‘s ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

  • 14 Gültigkeit

Diese AGBs gelten ab dem 01.07.2024.

Ravensburg, 01.07.2024                                                                   Christine Mayer

Musikschulleitung

Kursgebührenordnung der Musikschule Piepmatz (gültig ab 01.09.2024)

Anlage zu den AGB´s Stand 01.07.2024

Kurs

mtl. Beitrag

Dauer

Spatzengruppe

Maisengruppe

Amselgruppe

Eulengruppe

Trommelkids

1st Music Kids

Blockflöte (Einzeln)

Blockflöte (2er Gruppe)

Blockflöte (3er Gruppe)

Klavier (einzeln)

 

38 €

38 €

38 €

38 €

55 €

55 € 

85€

48 €

48 €

85 €

45 min

45 min

45 min

45 min

45 min

60 min

30 min

30 min

45 min

30 min